Erhöhung des Freirahmens von Kartenzahlungen ohne starke Karteninhaber-Authentifizierung (von 25 Euro auf 50 Euro).
ABU ist eine weltweite Plattform von Mastercard, die Kartennummern (PANs) aller kartenausgebenden Stellen für die letzten 73 Monate verwaltet, um unnötige Ablehnungen von gültigen e-Commerce Transaktionen in der Autorisierung zu verhindern.
Gemäß Verordnung (EU) 2018/389 müssen alle kartengebundenen elektronischen Fernzahlungen (eCommerce Transaktionen) innerhalb EU/EWR mit starker Kundenauthen-tifizierung durchgeführt werden. Sofern Sie noch nicht angemeldet sind, teilen Sie uns Ihre Mobil-funknummer mit und registrieren Sie sich über unsere Internetseite für 3D Secure:Mastercard® Identity Check™.
Für die Teilnahme am 3D Secure Mastercard® Identity Check™ müssen sich Karteninhaber von Merck Finck über den Registrierungslink dieser Homepage registrieren. Im Rahmen des Registrierungsvorgangs fordern Sie zunächst einen Identifikationscode an. Dieser wird per SMS nach Eingabe bestimmter persönlicher Daten sowie der Mobilfunknummer übermittelt.
Hinweis: Die TAN wird nur per SMS an die von Ihnen registrierte Mobilfunknummer gesandt, wenn sie mit der Mobilfunknummer übereinstimmt, die Sie uns im Vorfeld mitgeteilt haben. So können Sie sicher sein, dass nur Sie selbst Ihre Kreditkarte beim Online-Einkauf einsetzen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Kundenbetreuer zum Abgleich der Nummer in Verbindung.
Nach erfolgreicher Identifikation wählen Sie ein Authentifizierungsverfahren, mit dem Sie
künftig Online-Einkäufe freigeben möchten.
Registrierung und Abruf der Statements.
Registrierung der Karteninhaber
Abruf der Statements nach erfolgter Registrierung
ABU ist eine weltweite Plattform von Mastercard, die Kartennummern (PANs) aller kartenausgebenden Stellen für die letzten 73 Monate verwaltet, um unnötige Ablehnungen von gültigen e-Commerce Transaktionen in der Autorisierung zu verhindern.
Die Ablehnungen können stattfinden, weil bei einem Händler noch veraltete Kartendaten hinterlegt sind, beispielsweise aufgrund einer Änderung des Verfallsdatums (Kartenlaufzeit) oder Änderung der Kartennummer falls der Karteninhaber z.B. eine Ersatzkarte erhalten hat.
Neukarten und Bestandskarten werden für ABU angemeldet, sofern Sie uns die Einwilligung erteilen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenbetreuer, wenn Sie Ihre Kreditkarte für das ABU Programm anmelden wollen.
Ab 20. April 2021 erhalten Sie gemäß Verordnung (EU) 2019/518 auf Antrag eine unverzügliche Mitteilung, wenn Sie in einer EWR-Währung bezahlen, die nicht die Abrechnungswährung Euro ist, und der Umsatz (Bezahlung am Terminal, eCommerce, Geldautomatenabhebung) in einem EWR-Land getätigt wurde. Sofern Sie sich für diesen Service anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater.